Sorgenkind Pflegeselbsthilfe - Fördermittel kommen zu selten an

Bei einem Gespräch mit der Geschäftsstelle der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege konnten Seko Bayern und die DAG SHG von den Schwierigkeiten beim Abrufen der Selbsthilfefördermittel nach § 45d SGB XI in Bayern berichten. Denn trotz jahrelanger Bemühungen geht es leider gar nicht voran. Selbsthilfeorganisationen und regionale Gruppen haben beispielsweise 2025 keine Anträge gestellt, von den 35 Selbsthilfekontaktstellen nur 8. Grund sind u.a. hohe bürokratische Hürden. 

Wie dies wahrgenommen wird und wie es nun weitergehen kann, schreibt die DAG SHG in folgendem Artikel:



Fördermittel für die Pflegeselbsthilfe kommen zu selten an

DAG SHG macht im Gespräch mit der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf bürokratische Hürden aufmerksam

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat gemeinsam mit der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) und der Selbsthilfekontaktstelle Augsburg mit der Geschäftsstelle der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege gesprochen. Die Beteiligten machten auf die schwierige Fördersituation der Pflegeselbsthilfe in Bayern aufmerksam. Gleichzeitig baten sie um Unterstützung, damit Fördermittel nach § 45d SGB XI leichter genutzt werden können.

Im Gespräch schilderten die Beteiligten die hohen bürokratischen Hürden bei Antragstellung und Mittelabruf. Die Selbsthilfekontaktstelle Augsburg berichtete aus ihrer Praxis, die DAG SHG ergänzte die bundesweite Perspektive und verwies auf Lösungen aus anderen Bundesländern.
Die Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten will nun den Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention suchen, damit die Fördermittel künftig einfacher und umfassender genutzt werden können.

DAG SHG setzt sich für Stärkung der Pflegeselbsthilfe ein
Die DAG SHG startete 2020 das Projekt Pflegeselbsthilfe. Ziel war es, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Dafür sollten Selbsthilfekontaktstellen passende Selbsthilfeangebote und unterstützende Strukturen vor Ort aufbauen und stärken.
Im Projekt wurden Rahmenbedingungen für die Förderung in den Bundesländern ermittelt, Unterstützungs- und Fortbildungskonzepte entwickelt sowie Kooperationen aufgebaut. So sollte die Selbsthilfe für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige nachhaltig gestärkt werden.

Darum geht es im § 45d SGB XI § 45d SGB XI stellt Fördermittel für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen bereit, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen. Ziel ist es, die häusliche Pflegesituation zu stärken und zu verbessern.

Text: NAKOS Redaktion