Unmittelbare Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Freistaat Bayern wird eingestellt

Die direkte Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit wird nicht mehr verlängert

Die Richtlinie des StMAS zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit läuft Ende 2026 aus. 

Dazu hat Seko Bayern eine Stellungnahme verfasst.

Aufgrund unseres Protestschreibens und der ähnlich lautenden Stellungnahmen der LAG Selbsthilfe und des Paritätischen Bayern äußerte sich das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum Vorgehen. Hier ein Zitat aus dem Schreiben vom 21.4.2026

Zusammenfassend möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir weiter eine starke Unterstützung der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit leisten. Selbsthilfe ist eine wertvolle und kompetente Hilfe für betroffene Menschen und kompetente Partnerin zur Vertretung von deren Anliegen und Interessen. Sie ist ein wichtiger Teil der Sozialpolitik in Bayern. Haushaltsmittel werden nicht eingespart, sondern kommen weiterhin allein der Selbsthilfe zugute. Der Wegfall der örtlichen Förderung mit hohem bürokratischen Aufwand zugunsten einer Erhöhung der Förderung der Landesbehindertenverbände mit einhergehender Verwaltungsvereinfachung stellt dabei eine notwendige Konzentration der Förderung in diesem Bereich dar. Auch die landesweiten Organisationen der Selbsthilfe werden weiterhin und in beträchtlicher Höhe staatlich gefördert

Ob diese Förderung tatsächlich bei den Selbsthilfegruppen aus diesem Bereich ankommt, bleibt abzuwarten.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung: Tel. 0921 605-3622, 0921 605-3633 oder 0921 605-3634

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