Workshop 6 

Verschwiegenheit, Zeugnisverweigerungsrecht und unterlassene Hilfeleistung

„Die Pflicht ein Unglück abzuwenden!“

Situationen, in denen die Gruppe an ihre Grenzen kommt: Der Bereich zwischen  Anspruch auf Verschwiegenheit einerseits und Kenntnis von Suizidgedanken oder Straftaten andererseits, ist immer spannungsgeladen. Gibt es für die Gruppe insgesamt oder einzelne teilnehmende Personen eine Verpflichtung zu Handeln und wenn ja: wann? Der Workshop setzt sich mit der rechtlichen Einordnung von Verschwiegenheit, Unterlassener Hilfeleistung und Zeugnisverweigerungsrecht auseinander.

Referentin: Renate Mitleger-Lehner, Rechtsanwältin, München